20. Februar 2024

Validierung von EP-Patenten in Georgien

Das Validierungsabkommen zwischen der Europäischen Patentorganisation (EPO) und Georgien ist am 15. Januar 2024 in Kraft getreten. Dieses Abkommen ermöglicht es Erfindern und Unternehmen, ihre europäischen Patentanmeldungen und vom EPA erteilten Patente in Georgien nach dem nationalen Recht des Landes zu validieren. Das Abkommen ermöglicht den Patentschutz für europäische Patente in Georgien und gleicht sie an die gleichen Bedingungen an wie nationale Patente. Nach ähnlichen Abkommen mit Marokko, der Republik Moldau, Tunesien und Kambodscha ist dies das fünfte Abkommen dieser Art für das EPA. Damit steigt die Gesamtzahl der Länder, die Patentschutz durch eine einzige europäische Patentanmeldung gewähren, auf 45.

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